Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden ist, muss einen Abschlag von seiner Pension hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Vermessungsbeamte wurde im Alter von...
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