Einem Schmuckhändler, der die persönliche Befähigung zum Gebrauch einer Waffe zur Verteidigung nicht nachgewiesen hat, kann kein Waffenschein erteilt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger, ein Schmuckhändler, reist zu seinen Kunden im...
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