Pressemitteilung Nr. 36/2007
Das Verwaltungsgericht darf in zwei von sechs Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss, der den Bau der Hochwasserrückhaltebecken Waldsee/Altrip/Neuhofen (Pfalz) erlaubt, vorab eine mündliche Verhandlung ansetzen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Hochwasserrückhaltebecken Waldsee/Altrip/Neuhofen genehmigt wurden, sind insgesamt sechs Klagen bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße anhängig. In zwei dieser Verfahren beabsichtigt das Gericht, im November 2007 in einem Sitzungssaal des Landgerichts Frankenthal eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Den Antrag der anderen Kläger, in ihren Verfahren gleichzeitig zu verhandeln, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.
Die Bestimmung eines Verhandlungstermins liege im Ermessen des Verwaltungsgerichts. Sie sei lediglich dann ermessensfehlerhaft, wenn sie den Anspruch auf rechtliches Gehör verletze, eine Rechtsverweigerung darstelle oder aus anderen Gründen willkürlich sei. Hierfür lägen keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr beabsichtige das Verwaltungsgericht wegen der begrenzten Kapazität der zur Verfügung stehenden Sitzungssäle zunächst, nur in zwei Verfahren eine mündliche Verhandlung anzusetzen. Hierbei handele es sich um organisatorische Gründe, die rechtlich nicht zu beanstanden seien.
Beschluss vom 11. Juli 2007, Aktenzeichen: 1 B 10652/07.OVG