Sie können bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.