Sitzungstag: 26.11.2025
Klage gegen glücksspielrechtliche Anordnungen
- Sitzungssaal: E009
- Uhrzeit: 10:00 Uhr
- Aktenzeichen: 6 A 10807/25.OVG
- 1. Instanz: Verwaltungsgericht Trier
- Beteiligte:
- Sch. (RAe Salfer & Salfer, Wittlich)
- Land Rheinland-Pfalz
- Sachgebiet: Glücksspielrecht
Der Kläger betreibt in einem Gebäudekomplex eine Tankstelle und eine Gaststätte, in der zwei Geldspielgeräte stehen. In dem Komplex befindet sich auch eine Spielhalle, die durch ein Drehkreuz von der Gaststätte abgetrennt ist.
Das Verfahren betrifft mehrere glücksspielrechtliche Anordnungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Unter anderem steht zwischen den Beteiligten in Streit, ob eine gemeinsame Aufsichtskraft für die Gaststätte und den Spielhallenbetrieb ausreichend sein kann. Weiter steht in Streit, ob vor dem Spiel eines Gastes an den Geldspielgeräten eine Identitätskontrolle durch den Betreiber oder die Aufsichtskraft stattzufinden hat und ein Abgleich mit der Spielersperrdatei durchgeführt werden muss.