Sitzungstag: 18.03.2025

Erschließungsbeiträge für Verkehrsanlage in Remagen rechtswidrig?

  • Ortstermin: Römerstraße 31, Remagen-Kripp
  • Uhrzeit: 11:00 Uhr
  • Aktenzeichen: 6 A 10944/24.OVG
  • 1. Instanz: Verwaltungsgericht Koblenz
  • Beteiligte:  
    • D. (RAe SZK – Stapelfeldt Zweschper Krumb Partnerschaft mbB, Wiesbaden)
    • Stadt Remagen
  • Sachgebiet: Erschließungsbeitragsrecht

Die Beteiligten streiten um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage in Remagen. Die Straße wurde in einem vorderen Teilbereich bereits vor Jahrzehnten erstmalig hergestellt. Im Jahr 2018 beschloss der Stadtrat die Herstellung der hinteren Teilstrecke, die bislang keine satzungsmäßige Entwässerung aufgewiesen habe. Die Klägerin hält die Veranlagung ihres Betriebsgrundstücks für rechtswidrig.