Sitzungstag: 02.07.2026

Normenkontrollverfahren gegen die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“

  • Sitzungssaal: E 009
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr
  • Aktenzeichen: 1 C 10220/25.OVG
  • Beteiligte:  
    • Ortsgemeinde Höhn  (RAe Kerkmann Saame Jeromin Partnerschaft mbB, Andernach) 
    • Land Rheinland-Pfalz
  • Sachgebiet: Wasserrecht

Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Rechtsverordnung des Antragsgegners über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für den Bereich der ehemaligen, seit 1961 stillgelegten Braunkohlengrube „Stollen Alexandria“ im oberen Westerwald.

Die unter Schutz gestellte, etwa 21 Hektar große Fläche ist aufgrund der Ergiebigkeit und der geförderten Entnahmemenge von im Mittel 26.000 m³ pro Tag das bedeutendste Wasserreservoir im Westerwald. Das hier auslaufende Grundwasser wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und über einen überörtlichen Verbund auch zu den beiden Verbandsgemeinden Selters und Wallmerod geliefert.

Durch die im April 2024 bekanntgemachte Rechtsverordnung sieht sich die Antragstellerin, deren Gemeindegebiet zu ca. 90 Prozent in den Geltungsbereich der Norm einbezogen worden ist, in ihrer Planungshoheit verletzt . 

In formeller Hinsicht beanstandet sie unter anderem die fehlende Veröffentlichung wesentlicher Planunterlagen, eine ermessensfehlerhaft durchgeführte Online-Konsultation sowie das Absehen von der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung. Unter materiellen Gesichtspunkten seien die äußere Grenzziehung des Schutzgebiets und darüber hinaus auch die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen zueinander zu unbestimmt, da in einer Vielzahl von Fällen nicht nachvollziehbar einzelne Flurstücke durchschnitten würden. Ferner genüge die Festlegung der räumlichen Grenzen der Schutzzonen nicht den an die Erforderlichkeit zu stellenden Anforderungen. Schließlich riefen die Verbote unverhältnismäßige Belastungen Dritter hervor.