Entscheidungsversand
Wenn Sie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz benötigen, können Sie diese bei uns anfordern. Das ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax, aber auch der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse mit.
Sie erhalten die gewünschte Entscheidung auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung bei uns in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.
Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Claudia Schug
Telefon: 0261 / 1307 - 40555
Telefax: 0261 / 1307 - 48555
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